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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Aktiv Events Bredthauer
§1 1. Vertragsabschluss. 1.1. Mit der Buchung oder Anmeldung zu einer Kanutour, welche schriftlich, m?ich, per Telefax, via Internet oder E-Mail erfolgen kann, bietet der Kunde Aktiv Events Bredthauer den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage sind die Reise-Ausschreibung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die� erg?enden Hinweise und Anlagen der Buchungsbest?gung. 1.2. Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestätigung von Aktiv Events Bredthauer an den Auftraggeber (Kunde) zustande. Bei Gruppenbuchungen ist der Gruppenbeauftragte (Unterzeichner) der Auftraggeber. Der Auftraggeber haftet f?lle Verpflichtungen von Mitreisenden und Gruppenteilnehmern aus dem Reisevertrag, insbesondere für die ordnungsgemäße Zahlungsabwicklung und etwaiger Stornokosten. � 2. Reisepreis. Der Reisepreis richtet sich nach der Vereinbarung in der Buchungsbest?gung bzw. nach der aktuellen Preisliste von Aktiv Events Bredthauer. � 3. Zahlungspflicht. Der Kunde ist zu einer Anzahlung der Reisekosten von 20% nach Erhalt der Buchungsbest?gung verpflichtet, sofern nichts anderes vereinbart. Ein Reisesicherungsschein wird nach Vorliegen der gesetzlichen Vorschriften ausgeh?igt. Die Restzahlung ist sp?stens 4 Wochen vor der Reise, sofern nichts anderes Vereinbart, f?ig. � 4. R?ritt durch den Kunden. Der Kunde kann vor Beginn der Ausleihe vom Vertrag zur?reten. Ma?eblich ist der Zugang der R?rittserkl?ng bei Aktiv Events Bredthauer. Schriftliche K?gung wird empfohlen. Tritt der Kunde ganz oder teilweise von der Ausleihe zur?oder erscheint er nicht zum vereinbarten Zeitpunkt oder Ort, kann Aktiv Events Bredthauer vom Kunden eine angemessene Entsch?gung unter Ber?ichtigung der gew?ich m?chen anderweitigen Vermietung der Boote verlangen. Hierf?ind folgende Prozents?e des Reisepreises pro gebuchte Person ma?eblich: - bis 31Tage vor Reisebeginn 20%� - vom 30. bis 15. Tag vor Reisebeginn, 30% - vom 14. bis 6. Tag vor Reisebeginn, 50% - vom 5. bis 1. Tag vor Reisebeginn, 80% - bei R?ritt am Tag des Reisebeginns oder Nichtantritt der Reise, 90% Hinweis: Krankheit des Mieters oder Schlechtwetterprognosen rechtfertigen in keiner Weise einen kostenfreien R?ritt oder eine Verlegung der Reise. � 5. H?e Gewalt. Wird die Reise durch h?e Gewalt (z. B. Unbefahrbarkeit des Flusses wegen Hochwasser) erheblich erschwert, gef?det, beeintr?tigt oder beh?ich untersagt, so k?n sowohl Aktiv Events Bredthauer als auch der Kunde kurzfristig zur?reten. Schlechte Witterungsverh?nisse, defekte Schleusen oder vor?gehende Fluss-Sperrungen berechtigen nicht zum R?ritt oder Schadenersatz. Hinweis: Im Einvernehmen mit Aktiv Events Bredthauer kann ausnahmsweise bei anhaltendem Dauerregen oder Au?ntemperaturen unter + 5 � C kurzfristig ein Ersatztermin vereinbart werden. Ein rechtlicher Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Der Reisepreis ist jedenfalls zum urspr?ich vereinbarten Reisetermin f?ig. � 6. F?ngsberechtigte u. allg. Regeln. Alle Boote von Aktiv Events Bredthauer d?n nur vom Kunden selbst und den, dem Kunden pers?ch bekannten und berechtigten Personen, gef? werden. Diese m?n mind. 12 Jahre alt sein. Die Bundeswasserstra?nverordnung zu beachten. Der Beschilderung ist unbedingt Folge zu leisten, Wehre d?n keinesfalls befahren werden. Dem Sog vor und hinter den Wehren ist unbedingt fernzubleiben. Lebensgefahr! Den Anweisungen der Wasserschutzpolizei ist Folge zu leisten. Die Betriebsbestimmungen der Schleusen sind zu beachten. Die geltenden Gew?erregeln sind zu beachten. Sie regelt unter anderem die Ein- und Ausstiegsstellen, Rastpl?e etc.. Zelten ist nur auf Campingpl?en erlaubt. Abf?e sind zu sammeln und auf den Rast- oder Campingpl?en in die daf?orgesehenen Beh?nisse zu entsorgen. Es darf keinesfalls Abfall in der Natur liegengelassen oder in die Gew?er geworfen werden. Bei Zuwiderhandlungen ist Aktiv Events Bredthauer gehalten dieses Fehlverhalten anzuzeigen. Boote d?n unter Alkohol- und Medikamenteneinfluss keinesfalls gef? werden. W?end der Touren besteht grunds?lich Alkoholverbot. Die ausgeh?igten Schwimmwesten und Helme sind w?end der Tour zu tragen. � 7. Obhutspflicht. Der Kunde hat das Boot w?end der Reise zu beaufsichtigen und ggf. gegen Diebstahl zu sichern.� Zur Abholung bereit gelegte Boote sind an den vereinbarten Orten kieloben zu lagern. Das ausgeliehene Zubeh?arf nicht bei Abwesenheit des Mieters bei den Booten verbleiben. � 8. Nutzungsbeschr?ung. Der Kunde darf das Boot nicht weiter vermieten. � 9. Haftung. 1. Aktiv Events Bredthauer haftet, abgesehen von der Verletzung wesentlicher Pflichten, nur f?robes Verschulden (d.h. f?orsatz und grobe Fahrl?igkeit). 2. Der Kunde haftet nach den allgemeinen Haftungsregeln, bei Verlust, Besch?gung oder wenn er eine sonstige Vertragsverletzung begeht. Insbesondere hat der Mieter das� geliehene Boot in demselben Zustand zur?ugeben, wie er es ?nommen hat. Wird das Boot oder anderes Material entwendet oder besch?gt, beschr?t sich die Haftung des Kunden auf den Zeitwert. � 10. Verj?ung F?ie Ersatzanspr? von Aktiv Events Bredthauer gilt die regelm?ge Verj?ungsfrist nach BGB. � 11. Datenschutzklausel Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine pers?chen Daten von Aktiv Events Bredthauer gespeichert und ? den zentralen Warnring an Dritte weitergegeben werden, wenn a) die bei der Anmietung gemachten Angaben unrichtig sind b) das gemietete Material nicht innerhalb von 24 Stunden der ggf. verl?erten Mietzeit zur?egeben wird. c) vom Kunde gegebene Lastschriften oder Schecks nicht eingel?werden k?n. � 12. Kündigung Aktiv Events Bredthauer kann den Reisevertrag vorzeitig bzw. fristlos kündigen, wenn aus berechtigtem Interesse die Fortsetzung unzumutbar wird, insbesondere bei Bekannt werden von falschen Angaben zur Person, zweifelhafter Bonität schwerwiegender Unzuverläßigkeit und Verletzung vertraglicher Verpflichtungen. Daneben bleiben Schadenersatzansprüche von Aktiv Events Bredthauer unberührt. � 13. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages, gleich aus welchem Grunde, unwirksam sein oder werden, so ber? das die G?gkeit der ?gen Bestimmungen nicht. � 13. Gerichtsstand Gerichtsstand und Erf?ngsort ist der Sitz von Aktiv Events Bredthauer, soweit gesetzlich zul?ig |